Stadt. Land. Kuss. verbindet die Annehmlichkeiten von urbanem Wohnen mit viel Grün vor der Haustüre. 13 moderne Wohnungen mit idealen Grundrissen und attraktiven Freiräumen entstehen im Westen von Graz. Im Mai 2022 wurde der letzte Kaufvertrag unterzeichnet. Merken Sie sich jetzt schon für weitere Projekte in Graz vor!
Grün küsst
urban
Steckbrief















Umgebung
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Mich hat das Projekt aufgrund der innovativen und nachhaltigen Umsetzung in Kombination mit dem eleganten Design überzeugt. Wir freuen uns sehr auf unsere Zukunft in unserem neuen Zuhause.Roman M. Käufer Projekt STADT.LAND.KUSS.
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Die Lage und das Projektkonzept mit seinem Preis-/Leistungsverhältnis haben mich sofort überzeugt und ich wurde vom Erstkontakt stets sehr gut beraten. Die Projektunterlagen sowie die kompetente und sehr freundliche Betreuung gaben mir ein gutes Gefühl beim richtigen Bauträger zu sein.Hans Peter P. Käufer Projekt STADT.LAND.KUSS.
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Neben der zentralen Lage im Grünen haben mich vor allem die moderne Architektur, die qualitative Ausstattung und die nachhaltige Bauweise von STADT.LAND.KUSS. überzeugen können. AVORIS habe ich als einen kompetenten und ambitionierten Bauträger kennenlernen dürfen, der danach strebt, seinen Kund:innen ein gutes Produkt anzubieten.Martin E. Käufer Projekt STADT.LAND.KUSS.
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Alle Wohnungen von Stadt.Land.Kuss. sind bereits verkauft! Lassen Sie sich jetzt schon für ähnliche Projekte vormerken und erhalten Sie exklusiv vor dem offiziellen Verkaufsstart erste Informationen zugesandt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

AVORIS
Muster der Bodenbeläge können bei unserem Vertriebspartner besichtigt werden.
Abhängig von der Projektphase sind Ausstattungsänderungen in geringem Umfang möglich.
Nein, wir bieten ausschließlich schlüsselfertige Wohnungen an – sprich Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Übergabe fertig gestellt sind und für die eine Fertigstellungsanzeige bei der Behörde vorliegt.
Die Wohnungen sind nicht mit Küchen ausgestattet, aber es werden alle notwendigen Küchenanschlüsse vorbereitet (Starkstromanschluss für E-Herd, Anschluss für Geschirrspüler etc.). Eine Änderung der Kücheninstallationen ist bei zeitgerechter Bekanntgabe möglich.
Sobald Sie sich nach ausgiebiger Beratung für Ihre Wunschwohnung entschieden haben und auch Ihre Finanzierung gesichert ist, lassen Sie uns via Makler ein Anbot zukommen. Dies ist ein verbindlicher Vorvertrag. Sollten noch letzte Fragen offen sein oder müssen noch Wünsche abgeklärt werden, erfolgt dies direkt mit unserem Vertrieb, der Ihnen auch unseren Kaufvertrag sowie sämtliche Vertragsbeilagen zur Prüfung übermittelt. Die Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt dann direkt beim zuständigen Rechtsanwalt (Treuhänder) und wird notariell beglaubigt.
Der Wohnungskauf wird ausnahmslos treuhänderisch nach Bauträgervertragsgesetz (BTVG) abgewickelt. Bei Vertragsunterfertigung ist der gesamte, als Fixpreis vereinbarte Kaufpreis auf ein Treuhandkonto einzuzahlen bzw. mit einer Bankgarantie sicherzustellen. Dieser wird nach Erreichung der entsprechenden Baufortschritte in Raten gemäß BTVG ausbezahlt. Das Eigentum des Käufers wird im Grundbuch angemerkt.
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) kommt dann zur Anwendung, wenn man eine Wohnung „quasi vom Plan weg“ kauft. Es schützt Käufer demnach überall dort, wo das zu erwerbende Objekt erst errichtet werden muss und der Erwerber den Kaufpreis bereits vor Fertigstellung zu bezahlen hat.
Die Teil-Auszahlungen an uns werden erst nach Bestätigung der einzelnen Baufortschritte durch einen unabhängigen Baufortschrittsprüfer von einem Treuhänder freigeben. Dies stellt sicher, dass die Zahlungen des Käufers bzw. die Auszahlungen des treuhändig hinterlegten Kaufpreises an den Bauträger in etwa dem Wert der von diesem bereits erbrachten Leistungen entsprechen.
Das BTVG (=Bauträgervertragsgesetz) ist auf den Schutz des Kunden ausgerichtet. Die Zahlungen werden erst nach Bestätigung der einzelnen Baufortschritte durch einen unabhängigen Baufortschrittsprüfer von einem Treuhänder freigeben.
Die gesetzlich festgelegten Baufortschritte sind im Falle eines Eigennutzers im Ratenplan B definiert:
- 10 % bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 30 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
- 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- 17 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
- 9 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und
- der Rest (2 %) nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe der eigentlichen Vertragsgegenstände, sofern die Verkäuferin allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert hat
Für Anleger gilt der Ratenplan A:
- 15 % bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 35 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
- 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- 12 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
- 4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und
- der Rest (2 %) nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe der eigentlichen Vertragsgegenstände, sofern die Verkäuferin allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert hat
Grundsätzlich können Zahlungen erst nach Bestätigung des jeweiligen Baufortschritts durch den Baufortschrittprüfer vom Treuhänder (dies ist der Rechtsanwalt, der den Vertrag errichtet) freigegeben werden. Die Baufortschrittsbestätigung erfolgt durch einen staatlich befugten Zivilingenieur für Bauwesen. Der Treuhänder überweist erst nach Vorliegen der Baufortschrittsbestätigung die Teilkaufpreiszahlung an den Bauträger. Das Treuhandkonto ist durch die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer gesichert.
In der Zeit von Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zur Übergabe der Wohnung werden wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Projektverlauf informiert halten (Baufortschritt, anstehende Zahlungsschritte, Fotodokumentationen etc.), sodass Sie immer Bescheid wissen, was als Nächstes geschieht.
Außerbücherlicher Eigentümer sind Sie nach Unterfertigung des Kaufvertrages. Bücherlicher Eigentümer sind Sie nach Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch. Im Zuge der Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes wird auch meist Wohnungseigentum begründet. Dies geschieht nach Erstellung des endgültigen Nutzwertgutachtens. Aber auch bevor Wohnungseigentum begründet ist, schützt eine Anmerkung im Grundbuch, dass Ihre Wohnung nicht noch einmal verkauft werden kann.
Beim Wohnungskauf fallen noch weitere Kosten an. Diese betragen etwa 10% des Kaufpreises und werden zur Gänze vom Käufer getragen:
- Grunderwerbssteuer 3,5%
- Grundbucheintragungsgebühr 1,1%
- Maklerprovision 3% (zzgl. 20% Ust.)
- Anwaltskosten/Treuhandschaft (zzgl. 20% USt.) sowie Barauslagen (z.B. Grundbucheingabegebühr, Grundbuchauszüge etc.)
- Beglaubigungskosten
- Kosten für eine eventuelle Fremdfinanzierung samt Pfandrechtseintragungskosten 1,2 %
Die Betriebskosten werden anteilig von der jeweiligen Hausverwaltung vorgeschrieben. Sie sind meist nach Übergabe der Wohnung ab dem nächstfolgenden Monatsersten vom neuen Eigentümer zu tragen. Sie umfassen seinen Anteil an den Aufwendungen der Liegenschaft - dazu gehören unter anderem:
- sämtliche öffentlichen Abgaben, die Kosten für die Versorgung des Hauses mit Wasser
- die entsprechende Beleuchtung und Reinigung der allgemeinen Teile des Hauses
- die angemessene Versicherung des Hauses (z.B. Leitungswasser, Feuer, Haftpflicht und eventuell Glasbruch)
- das Verwaltungshonorar samt Umsatzsteuer zuzüglich aller Mahnspesen und Barauslagen
- sämtliche mit dem Personenlift und sonstigen Gemeinschaftsanlagen in Zusammenhang stehenden Kosten
- Müllkosten, Kosten für Entrümpelung herrenloser Sachen, Schädlingsbekämpfung, Schneeräumung
Die allfällige Nichtbenützung vorhandener gemeinsamer Einrichtungen der Anlage – wie z.B. des Aufzuges, der Kinderwagen- und Fahrradabstellräume etc. entbindet den Wohnungseigentümer nicht von der Pflicht, anteilig zum Betrieb und zur Erhaltung dieser Anlagen beizutragen. Bezüglich der Liftkosten kann es aber zu einer abweichenden Verrechnung kommen.
Anmerkung: Der Energieverbrauch der Gesamtanlage wird über geeichte Zähler erfasst und vom auslesenden Unternehmen verrechnet. Der individuelle Verbrauch an Strom, Warm- und Kaltwasser und Heizung/Kühlung ist meist nicht Teil der Betriebskosten.
Die Reparaturrücklage ist nicht Teil der Betriebskosten. Sie wird gesondert über die Hausverwaltung eingehoben. Diese Rücklage ist eine regelmäßige, nach dem Nutzwert-Schlüssel aufgeteilte Rückstellung für die langfristige Erhaltung der kompletten Liegenschaft. Die darin gesammelten Mittel werden herangezogen, wenn am Haus Reparaturen anstehen.
Für die Instandhaltung der einzelnen Wohnungen ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
Um den Baufortschritt nicht zu behindern und natürlich aus Sicherheitsgründen sind die Wohnungen während des Baus nicht begehbar. Wir organisieren allerdings gerne einen Ausmesstag für die Eigentümer bzw. Lieferanten/Professionisten zum Messen der Naturmaße von z.B. Küchen, damit diese rechtzeitig vor Einzug bestellt werden können.
Es sind fünf Stellplatze in der Anlage vorgesehen. Diese können käuflich erworben werden. Ein Stellplatz ist nicht als Zubehör einer Wohnung zugeordnet, sondern stellt ein Sondereigentum dar. Auch für einen Stellplatz fallen Betriebskosten an. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nutzwert des Stellplatzes.
Sie können den Stellplatz separat von der Wohnung vermieten oder verkaufen. Ein Verkauf darf nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 5 WEG 2002 erst nach 3 Jahren nach Wohnungseigentumsbegründung an einen Nicht-Wohnungseigentümer erfolgen.