Wenn Sie naturnah wohnen und Ihre tägliche Frischluft-Brise nie wieder missen wollen, könnte unser Projekt in der 1. Reihe im Wienerwald Ihren Schlüssel zum Glück bedeuten! 17 neue Wohnungen mit architektonischem Anspruch und zeitgemäßem Komfort versprechen hohe Lebensqualität in der stadtnahen Wienerwaldgemeinde Kaltenleutgeben.
Überzeugen Sie sich bei unserem
OPEN HOUSE am 25. Juni 2022, 10-14 Uhr!
Steckbrief
15
Objekte
verfügbar
No | Grösse | Freifläche | Flächen | Preis | Ausstattung: | Download: | Beschreibung: | ||
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Top 1 | 68.08 m2 | 131.75 m2 | Terrasse, Garten | € 450.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Nachmittagsjause im Grünen - mit Frischluft & Sonnenschein. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 2 | 48.96 m2 | 46.92 m2 | Terrasse, Garten | € 309.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Wild-West-Balkonausblick direkt in den Wienerwald. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 3 | 84.21 m2 | 240.85 m2 | Terrasse, Garten | € 589.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Doppelt grün hält besser: die Gartenoase mitten im Wienerwald. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 4 | 68.32 m2 | 128.85 m2 | Terrasse, Garten | € 429.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Für Hobbygärtner und alle, die es werden möchten! Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 5 | 50.3 m2 | 57.65 m2 | Terrasse, Garten | € 310.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
"Klein", und trotzdem fein. Morgensonne inklusive! Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 6 | 67.48 m2 | 90.11 m2 | Terrasse, Garten | € 399.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Sonnenanbeten im eigenen Gartengrün! Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 7 | 68.04 m2 | 21.85 m2 | Balkon | € 389.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Sonniger Süd-West-Balkon: Ja, was blüht denn da? Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 8 | 65.51 m2 | 17.09 m2 | Balkon | € 359.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Abendrot: Schönwetterbot! Und was für eine Aussicht. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 9 | 69.17 m2 | 30.20 m2 | Balkon | € 419.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Ganz viel Raum zum Entfalten - drinnen und draußen. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 10 | 68.45 m2 | 30.34 m2 | Balkon | € 399.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Zweites Sommer-Wohnzimmer an der frischen Luft! Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 11 | 50.35 m2 | 12.09 m2 | Balkon | € 290.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Morgensonne zwischen den Baumwipfeln. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 12 | 69.02 m2 | 29.90 m2 | Balkon | € 400.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Sonne zu jeder Tageszeit: der zweiseitige Balkon macht's möglich. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 13 | 60.74 m2 | 87.37 m2 | Balkon, Terrasse, Garten | € 440.000 | Jetzt anfragen | Balkon, Terrasse, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Nach allen Seiten Freiraum: Dachgarten-Luxus ohne Einblick. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 14 | 65.51 m2 | 16.83 m2 | Balkon | € 365.000 | Jetzt anfragen | Balkon | Plan als PDF herunterladen |
Raffiniert geplant: Familientraum in der grünen Lunge Wiens. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 15 | 69.13 m2 | 89.46 m2 | Terrasse, Balkon, Garten | € 489.000 | Reserviert | Terrasse, Balkon, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Aller grünen Dinge sind drei: Balkon, Dachgarten, Wienerwald! Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 16 | 91.86 m2 | 85.89 m2 | Terrasse, Balkon, Garten | Verkauft | Terrasse, Balkon, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Rundumsicht in den Wienerwald - vom eigenen Dachgarten-Paradies. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Top 17 | 87.91 m2 | 103.63 m2 | Terrasse, Balkon, Garten | € 607.000 | Jetzt anfragen | Terrasse, Balkon, Garten | Plan als PDF herunterladen |
Ganz privater Garten Eden in luftigen Höhen. Für jedes Top sind 2 TG-Parkplätze vorgesehen. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,- |
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Umgebung
Ihre Anfrage
Es freut uns, dass Sie sich für unser Projekt "1. Reihe Wienerwald" interessieren.
Zur Kontaktaufnahme bitten wir Sie um Angaben zu Ihrer Person:
Muster der Bodenbeläge können bei unserem Vertriebspartner besichtigt werden.
Abhängig von der Projektphase sind Ausstattungsänderungen in geringem Umfang möglich.
Nein, wir bieten ausschließlich schlüsselfertige Wohnungen an – sprich Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Übergabe fertig gestellt sind und für die eine Fertigstellungsanzeige bei der Behörde vorliegt.
Unsere Wohnungen sind nicht mit Küchen ausgestattet, aber es werden alle notwendigen Küchenanschlüsse vorbereitet (Starkstromanschluss für E-Herd, Anschluss für Geschirrspüler etc.). Eine Änderung der Kücheninstallationen ist bei zeitgerechter Bekanntgabe möglich.
Um den Baufortschritt nicht zu behindern und natürlich aus Sicherheitsgründen sind die Wohnungen während des Baus nicht begehbar. Wir organisieren allerdings gerne einen Ausmesstag für die Eigentümer bzw. Lieferanten/Professionisten zum Messen der Naturmaße von z.B. Küchen, damit diese rechtzeitig vor Einzug bestellt werden können.
Sobald Sie sich nach ausgiebiger Beratung für Ihre Wunschwohnung entschieden haben und auch Ihre Finanzierung gesichert ist, lassen Sie uns via Makler ein Anbot zukommen. Dies ist ein verbindlicher Vorvertrag. Sollten noch letzte Fragen offen sein oder müssen noch Wünsche abgeklärt werden, erfolgt dies direkt mit unserem Vertrieb, der Ihnen auch unseren Kaufvertrag sowie sämtliche Vertragsbeilagen zur Prüfung übermittelt. Die Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt beim zuständigen Notar und wird von diesem notariell beglaubigt.
Der Wohnungskauf wird ausnahmslos treuhänderisch nach Bauträgervertragsgesetz (BTVG) abgewickelt. Bei Vertragsunterfertigung ist der gesamte, als Fixpreis vereinbarte Kaufpreis auf ein Treuhandkonto einzuzahlen bzw. mit einer Bankgarantie sicherzustellen. Dieser wird nach Erreichung der entsprechenden Baufortschritte in Raten gemäß BTVG ausbezahlt. Das Eigentum des Käufers wird im Grundbuch angemerkt.
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) kommt dann zur Anwendung, wenn man eine Wohnung „quasi vom Plan weg“ kauft. Es schützt Käufer demnach überall dort, wo das zu erwerbende Objekt erst errichtet werden muss und der Erwerber den Kaufpreis bereits vor Fertigstellung zu bezahlen hat.
Die Teil-Auszahlungen an uns werden erst nach Bestätigung der einzelnen Baufortschritte durch einen unabhängigen Baufortschrittsprüfer von einem Treuhänder freigeben. Dies stellt sicher, dass die Zahlungen des Käufers bzw. die Auszahlungen des treuhändig hinterlegten Kaufpreises an den Bauträger in etwa dem Wert der von diesem bereits erbrachten Leistungen entsprechen.
Das BTVG (=Bauträgervertragsgesetz) ist auf den Schutz des Kunden ausgerichtet. Die Zahlungen werden erst nach Bestätigung der einzelnen Baufortschritte durch einen unabhängigen Baufortschrittsprüfer von einem Treuhänder freigeben.
Die gesetzlich festgelegten Baufortschritte sind im Falle eines Eigennutzers im Ratenplan B definiert:
- 10 % bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 30 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
- 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- 17 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
- 9 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und
- der Rest (2 %) nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe der eigentlichen Vertragsgegenstände, sofern die Verkäuferin allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert hat
Für Anleger gilt der Ratenplan A:
- 15 % bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 35 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
- 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- 12 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
- 4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und
- der Rest (2 %) nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe der eigentlichen Vertragsgegenstände, sofern die Verkäuferin allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung gesichert hat
Grundsätzlich können Zahlungen erst nach Bestätigung des jeweiligen Baufortschritts durch den Baufortschrittprüfer vom Treuhänder (dies ist der Notar, der den Vertrag errichtet) freigegeben werden. Die Baufortschrittsbestätigung erfolgt durch einen staatlich befugten Zivilingenieur für Bauwesen. Der Treuhänder überweist erst nach Vorliegen der Baufortschrittsbestätigung die Teilkaufpreiszahlung an den Bauträger. Das Treuhandkonto ist durch die Österreichische Notariatskammer gesichert.
In der Zeit von Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zur Übergabe der Wohnung werden wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Projektverlauf informiert halten (Baufortschritt, anstehende Zahlungsschritte, Fotodokumentationen etc.), sodass Sie immer Bescheid wissen, was als Nächstes geschieht.
Außerbücherlicher Eigentümer sind Sie nach Unterfertigung des Kaufvertrages. Bücherlicher Eigentümer sind Sie nach Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch. Im Zuge der Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes wird auch meist Wohnungseigentum begründet. Dies geschieht nach Erstellung des endgültigen Nutzwertgutachtens. Aber auch bevor Wohnungseigentum begründet ist, schützt eine Anmerkung im Grundbuch, dass Ihre Wohnung nicht noch einmal verkauft werden kann.
Beim Wohnungskauf fallen noch weitere Kosten an. Diese betragen etwa 10% des Kaufpreises und werden zur Gänze vom Käufer getragen:
- Grunderwerbssteuer 3,5%
- Grundbucheintragungsgebühr 1,1%
- Maklerprovision 3% (zzgl. 20% Ust.)
- Anwaltskosten/Treuhandschaft (zzgl. 20% USt.) sowie Barauslagen (z.B. Grundbucheingabegebühr, Grundbuchauszüge etc.)
- Beglaubigungskosten
- Kosten für eine eventuelle Fremdfinanzierung samt Pfandrechtseintragungskosten 1,2 %
Die Betriebskosten werden anteilig von der jeweiligen Hausverwaltung vorgeschrieben. Sie sind meist nach Übergabe der Wohnung ab dem nächstfolgenden Monatsersten vom neuen Eigentümer zu tragen. Sie umfassen seinen Anteil an den Aufwendungen der Liegenschaft - dazu gehören unter anderem:
- sämtliche öffentlichen Abgaben, die Kosten für die Versorgung des Hauses mit Wasser
- die entsprechende Beleuchtung und Reinigung der allgemeinen Teile des Hauses
- die angemessene Versicherung des Hauses (z.B. Leitungswasser, Feuer, Haftpflicht und eventuell Glasbruch)
- das Verwaltungshonorar samt Umsatzsteuer zuzüglich aller Mahnspesen und Barauslagen
- sämtliche mit dem Personenlift und sonstigen Gemeinschaftsanlagen in Zusammenhang stehenden Kosten
- Müllkosten, Kosten für Entrümpelung herrenloser Sachen, Schädlingsbekämpfung, Schneeräumung
Die allfällige Nichtbenützung vorhandener gemeinsamer Einrichtungen der Anlage – wie z.B. des Aufzuges, der Kinderwagen- und Fahrradabstellräume etc. entbindet den Wohnungseigentümer nicht von der Pflicht, anteilig zum Betrieb und zur Erhaltung dieser Anlagen beizutragen. Bezüglich der Liftkosten kann es aber zu einer abweichenden Verrechnung kommen.
Anmerkung: Der Energieverbrauch der Gesamtanlage wird über geeichte Zähler erfasst und vom auslesenden Unternehmen verrechnet. Der individuelle Verbrauch an Strom, Warm- und Kaltwasser und Heizung/Kühlung ist meist nicht Teil der Betriebskosten.
Die Reparaturrücklage ist nicht Teil der Betriebskosten. Sie wird gesondert über die Hausverwaltung eingehoben. Diese Rücklage ist eine regelmäßige, nach dem Nutzwert-Schlüssel aufgeteilte Rückstellung für die langfristige Erhaltung der kompletten Liegenschaft. Die darin gesammelten Mittel werden herangezogen, wenn am Haus Reparaturen anstehen.
Für die Instandhaltung der einzelnen Wohnungen ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
Bis zu zwei Stellplatze pro Wohnung sind vorhanden. Diese können käuflich erworben werden. Der Kaufpreis für einen Stellplatz beträgt EUR 15.000,-.
Ein Stellplatz ist nicht als Zubehör einer Wohnung zugeordnet, sondern stellt ein Sondereigentum dar. Auch für einen Stellplatz fallen Betriebskosten an. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nutzwert des Stellplatzes.
Sie können den Stellplatz separat von der Wohnung vermieten oder verkaufen. Ein Verkauf darf nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 5 WEG 2002 erst nach 3 Jahren nach Wohnungseigentumsbegründung an einen Nicht-Wohnungseigentümer erfolgen.